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Cookie-Richtlinie

Letzte Aktualisierung: 18.08.2026

Was Cookies und ähnliche Technologien sind

Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website im Browser gespeichert werden können. Vergleichbare Technologien wie LocalStorage, SessionStorage, Pixel oder serverseitige Kennungen können ebenfalls dazu dienen, technische Abläufe zu ermöglichen, Einstellungen zu speichern oder Nutzungsereignisse nachzuvollziehen.

Private Zahnmedizin nutzt solche Technologien nur im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und erklärt, welche Kategorien von Technologien in Betracht kommen und wie Nutzerinnen und Nutzer ihre Einstellungen verwalten können.

Rechtlicher Rahmen nach DSGVO und TDDDG § 25

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die DSGVO. Für das Speichern von Informationen im Endgerät oder den Zugriff auf dort gespeicherte Informationen gilt ergänzend § 25 TDDDG. Technisch unbedingt erforderliche Speicherungen können ohne Einwilligung zulässig sein, wenn sie für einen ausdrücklich gewünschten Dienst notwendig sind.

Nicht notwendige Cookies und vergleichbare Technologien, etwa für Komfortfunktionen, Analyse, Marketing oder Partnerlink-Auswertung, werden nur eingesetzt, wenn eine wirksame Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Grundlage im konkreten Fall trägt. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden.

Technisch erforderliche Cookies

Technisch erforderliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen der Website. Dazu können Sicherheitsmechanismen, Formularschutz, Lastverteilung, Spracheinstellungen, Einwilligungsverwaltung oder die korrekte Darstellung einzelner Seitenbestandteile gehören.

Ohne solche Cookies oder vergleichbare Speicherungen kann die Website möglicherweise nicht zuverlässig bereitgestellt werden. Die datenschutzrechtliche Verarbeitung erfolgt regelmäßig auf Grundlage berechtigter Interessen an einem sicheren und funktionsfähigen Informationsangebot oder auf Grundlage der Durchführung eines ausdrücklich angeforderten Dienstes.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies können dazu dienen, nutzerbezogene Einstellungen zu speichern, etwa Darstellungspräferenzen, Schriftgrößen, Formularzustände oder bereits getroffene Auswahlentscheidungen. Sie verbessern die Bedienbarkeit, sind aber nicht in jedem Fall zwingend erforderlich.

Soweit funktionale Cookies nicht unbedingt notwendig sind, werden sie nur nach Maßgabe der geltenden Einwilligungsregeln eingesetzt. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Einwilligung verweigern, ohne dass der redaktionelle Kerninhalt der Website unzugänglich wird.

Analyse und Reichweitenmessung

Private Zahnmedizin kann künftig Analysefunktionen verwenden, um zu verstehen, welche Themen gelesen werden, wie Seiten technisch funktionieren und wo Inhalte verbessert werden sollten. Dabei können Seitenaufrufe, Verweildauer, technische Geräteinformationen und Interaktionen in aggregierter oder pseudonymisierter Form ausgewertet werden.

Wenn solche Messungen nicht rein technisch erforderlich sind, erfolgen sie nur nach Einwilligung. Die Auswertung dient nicht dazu, medizinische Profile einzelner Personen zu erstellen oder sensible Gesundheitsdaten abzuleiten.

Partnerlinks und Conversion-Nachverfolgung

Private Zahnmedizin kann künftig gekennzeichnete Partnerlinks zu externen Drittanbietern enthalten. Wird ein solcher Link angeklickt, können Partnerkennungen oder ähnliche Informationen verarbeitet werden, damit ein Drittanbieter erkennen kann, über welchen Verweis ein Besuch oder Kauf zustande gekommen ist.

Ein Kauf findet dann ausschließlich auf der Website des jeweiligen Drittanbieters statt. Private Zahnmedizin erhält keine Zahlungsdaten, keine Bestellverwaltung und keine Verantwortung für die Vertragserfüllung. Soweit für Partnerlink-Technologien Cookies oder vergleichbare Speicherungen erforderlich sind, gelten die Einwilligungsregeln nach § 25 TDDDG und die Datenschutzinformationen des jeweiligen Drittanbieters.

Cookie-Verwaltung im Browser

Sie können Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers löschen, blockieren oder nur für bestimmte Websites erlauben. Die genaue Vorgehensweise hängt vom verwendeten Browser und Gerät ab. Viele Browser ermöglichen außerdem, Cookies beim Schließen des Browsers automatisch zu löschen oder Drittanbieter-Cookies grundsätzlich zu beschränken.

Wenn Cookies vollständig blockiert werden, können einzelne Komfort- oder Sicherheitsfunktionen eingeschränkt sein. Die wesentlichen redaktionellen Informationen sollen jedoch grundsätzlich zugänglich bleiben, soweit keine technischen Schutzmaßnahmen entgegenstehen.

Einwilligung ändern oder widerrufen

Falls auf der Website ein Einwilligungsbanner oder eine vergleichbare Einstellungsmöglichkeit eingesetzt wird, können Sie dort nicht notwendige Kategorien aktivieren oder deaktivieren. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung, die vor dem Widerruf erfolgt ist.

Zusätzlich können Sie gespeicherte Cookies über den Browser löschen. Dadurch können bereits getroffene Einstellungen zurückgesetzt werden, sodass eine erneute Auswahl erforderlich werden kann.

Änderungen dieser Cookie-Richtlinie

Diese Cookie-Richtlinie kann aktualisiert werden, wenn sich eingesetzte Technologien, gesetzliche Anforderungen oder redaktionelle Funktionen ändern. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung.

Fragen zur Cookie-Nutzung können an [email protected] gerichtet werden.

Dokumentation von Einwilligungen

Wenn optionale Kategorien eingesetzt werden, kann eine technisch notwendige Dokumentation der Auswahl erforderlich sein. Eine solche Dokumentation dient dem Nachweis der getroffenen Entscheidung und wird nur im notwendigen Umfang genutzt.

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